Unsere Leistungen:
→ Einkommensteuererklärung
→ Körperschaftsteuererklärung
→ Gewerbesteuererklärung
→ Umsatzsteueranmeldung
(Voranmeldung und Jahreserklärung)
→ Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
→ Anmeldung von Abzugsteuern, z.B. Lohnsteuer
→ Kapitalertragsteuer
→ Bauabzugsteuer (§ 48 EStG)
→ Abzugsteuer nach § 50a Abs. 4 EStG
Finanz- und Lohnbuchhaltung
Die Übernahme der Lohnbuchhaltung gehört zum „Brot-und-Butter-Geschäft“ jeder Steuerkanzlei. Aus diesem Grund wird diese Dienstleistung auch von der EGS angeboten.
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Selbstverständlich hört unsere Beratung beim Buchen der Löhne nicht auf: Eine ganzheitliche Betreuung dieses Segments erfordert nach unserem Verständnis, Sie als Mandant auch in allen sozialversicherungsrechtlichen Lohnfragen zu unterstützen. Hierzu gehört z.B. die Beurteilung der Sozialversicherungspflicht von deutschen Arbeitnehmern im Ausland.
Neben der Lohnbuchhaltung übernehmen wir natürlich auch Ihre laufende Finanzbuchhaltung, falls dies gewünscht wird. Die Bedeutung der Finanzbuchhaltung für die Steuerung Ihres Unternehmens sollte nicht unterschätzt werden: Richtig verstanden liefert die Finanzbuchhaltung die wichtigsten Daten für sämtliche Steuerungsmaßnahmen. Auch unsere Unternehmensberatung wird in der Regel erst aufgrund von Zustandsmeldungen der Finanzbuchhaltung tätig.
Aus diesem Grund ist bei uns folgende Erkenntnis gereift:
„Die Finanzbuchhaltung ist der Schlüssel erfolgreicher Unternehmenssteuerung!“
Wir bieten weiterhin spezielle Branchenlösungen (z.B. Baulohn)
Jahresabschluss
Die Erstellung des Jahresabschlusses macht es notwendig, die Daten aus der Finanzbuchhaltung in einer Bilanz zu verdichten und die Erfolgswirksamkeit der Geschäftsvorfälle in der Gewinn- und Verlustrechnung darzustellen.
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Das Segment „Jahresabschluss“ schließt mit diesen beiden Rechenwerken die Lohn- und Finanzbuchhaltung eines Geschäftsjahres ab.
Unter Gestaltungsaspekten stellt dieses das Segment „Jahresabschluss“ die Grundlage für weitergehende Überlegungen dar, wie z.B. einen steuerorientierten Wechsel der Unternehmensrechtsform oder betriebswirtschaftliche Restrukturierungsmaßnahmen.
Wir sind z.B. in der Lage, aus den Daten Ihres Jahresabschlusses rasch Erkenntnisse für den Bereich Ihrer Unternehmensplanung zu gewinnen und Ihnen diese Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Unsere Zielsetzung lautet daher:
„Der Jahresabschluss muss Ihr Kompass sein!“
Spezialkenntnisse besitzen wir in folgenden Segmenten:
Steuererklärung
Die Steuerberatung der EGS bildet die Keimzelle unseres Unternehmens und damit das „Rückgrat“ der Firma.
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Im Bereich „Steuerberatung“ bieten wir folgende Dienstleistungen:
Vermögensberatung
Die private Vermögensverwaltung basiert auf den 4 Säulen erfolgreichen „Wealth Managements“ und richtet sich an Privatpersonen und Familienunternehmen.
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Das Motto unserer privaten Vermögensverwaltung lautet:
„Sicherheit schafft Vertrauen, unsere Kompetenz sichert Ihre Performance!“ Sicherheit, Vertrauen, Kompetenz und Performance hängen miteinander zusammen. Dies klingt vielleicht trivial, nirgendwo sonst besitzt diese Erkenntnis jedoch einen höheren Stellenwert als im Bereich der privaten Vermögensverwaltung.
Wer Lösungen für komplexe Vermögensanlagen sucht, wer einen Trust oder eine Stiftung errichten möchte, wer im Ausland eine Liegenschaft erwerben oder seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen möchte, wer die Erbschaftsteuerplanung an die Hand nehmen muss und dabei die Generationenfrage zu regeln hat, der braucht einen Berater dem er Vertrauen schenken kann.
Sprechen Sie uns an.